Tarifverträge
Transparenz und Qualität schaffen Vertrauen
Wir legen höchsten Wert auf die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als GVP-Mitglied wenden wir selbstverständlich die Tarifverträge und Branchenzuschlagvereinbarungen an. Die tarifliche Untergrenze in der Zeitarbeit liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zudem umfasst die tarifliche Regelung unter anderem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch sowie Zuschlagsregelungen.
Alle Regelungen aus dem Tarifwerk sind hier einzusehen:
GVP-Tarifwerk ab 04.2024
Wir stehen für gute und vertrauensvolle Zeitarbeit!
Weitere Informationen unter www.personaldienstleister.de